Akademie der Berufsbildung

15 August, 2005

Achtung vor Pyramidenspielen

* "Sittenwidrig, das sieht doch jeder!"
Wer bei Pyramidenspielen mitmacht, hat später keinen Anspruch auf
Rückerstattung des Einsatzes. Die Sittenwidrigkeit der Veranstaltungen sei
klar erkennbar, so das OLG Köln. Mehr unter "Vor Gericht".

Die 123recht.net Redaktion wünscht viel Spaß beim Lesen!


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