Nacktradeln verboten - Das Wochenend-Urteil !
Gericht verbietet Nacktradeln
- Radtouren im Adamskostüm "grob ungehörig"
Splitternacktes Fahrradfahren ist nach einer Entscheidung des Karlsruher Verwaltungsgerichts auch künftig verboten. Die Richter untersagten in ihrem am Dienstag veröffentlichten Beschluss eine für den "Weltnacktradeltag" am Samstag geplante Radtour am Rhein entlang, bei der sich die Teilnehmer ohne Bekleidung auf die Drahtesel schwingen wollten. Nacktes Fahrradfahren sei "grob ungehörig" und belästige die Allgemeinheit, teilte das Verwaltungsgericht zur Begründung mit (Az: 6 K 1058/05). Die etwa zwölf Teilnehmer wollten ohne Bekleidung auf dem Rheindamm von Iffezheim bis zur Grenze des Landkreises Rastatt und wieder zurück radeln, um für die Nacktheit als "zweckdienliche und gesellschaftsfähige Kleidung und gegen das Verstecken von Körpern" einzutreten.
Das Nacktradeln widerspreche allgemein anerkannten Regeln der ungeschriebenen Gesellschaftsordnung, entschied hingegen das Verwaltungsgericht. Zwar sei heutzutage die Einstellung zum Nacktbaden an Stränden und in Schwimmbädern unbefangener und freier als früher. Es verletze jedoch auch heute noch das Schamgefühl des größten Teils der Bevölkerung, an Orten, an denen niemand völlige Nacktheit erwarte, unfreiwillig nackten Menschen gegenüber zu stehen.
Das Gericht gab mit seiner Entscheidung dem Landratsamt Rastatt Recht, das den Veranstaltern die Nacktradel-Aktion zuvor verboten hatte. Allerdings ist der Beschluss der Verwaltungsrichter noch nicht rechtskräftig. Die Nacktradler können noch Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen.
Zitat aus : http://www.123recht.net/article.asp?a=13359
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