Akademie der Berufsbildung

01 Juni, 2005

Arbeitsrecht - Bundesarbeitsgericht v. 19. 5.2005

Übertarifliche Zahlung, Anrechnung, tarifliche Einmalzahlung
Anrechnung tariflicher Einmalzahlungen auf übertarifliche GesamtbezügeIn Arbeitsverträgen wird häufig vereinbart, dass positive Veränderungen der Tarifansprüche auf die übertariflichen Gesamtbezüge des Arbeitnehmers angerechnet werden. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts umfasst ein derartiger Anrechnungsvorbehalt nicht nur Tariflohnerhöhungen, sondern auch tarifliche Einmalzahlungen. Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine bestimmte Einmalzahlung, wenn sich der Lebenshaltungskostenindex für alle privaten Haushalte im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 2,8 Prozent erhöht hat, ist auch diese Sonderzahlung auf die übertarifliche Vergütung des Arbeitnehmers anzurechnen.
Quelle: Urteil des BAG vom 19.05.2004 5 AZR 354/03
Pressemitteilung des BAG: Gericht: BAG Aktenzeichen: 5 AZR 354/03

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