Scheidungskosten minimieren!
Leider gehen immer mehr Ehen in die Brüche. Die Betroffenen Paare nutzen jedoch oft nicht die Chance, die Kosten zu minimieren. Durch ein Schlichtungsverfahren können streitige Punkte vor den Gang zum Notar oder zum Rechtsanwalt ausser Streit gebracht werden. Dadurch ersparen sich die Scheidungspaare erhebliche Prozess- und Anwaltskosten. Als Schlichter vereinbare ich mit Ihnen zusammen eine Honorar- und Schlichtungsvereinbarung. Die Scheidungskosten können dann evt. über die Erstattung durch Prozesskostenhilfe, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, bis auf 50,00 Euro z. B. reduziert werden.
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