Akademie der Berufsbildung

15 April, 2005

Haftung des Vorsitzenden eines Vereins

Nach der BFH Rechtsprechung vom 2003-03-13 ist dann eine Haftung des 1. Vorsitzenden eines eingetragenen Vereins für Steuerschulden gegeben, wenn der Verein die Umsatzsteuer erhält und der 1. Vorsitzende die Umsatzsteuerschuld ans Finanzamt bewusst nicht erklärt und abführt.

0 Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Abonnieren Kommentare zum Post [Atom]



<< Startseite