Schiedsvereinbarung
Schiedsvereinbarung
Durch eine Schiedsvereinbarung in der Satzung werden die Streitparteien (Mitglieder und/oder Vereinsorgane) bei Vereinszerwürfnissen gezwungen, zunächst ein vereinsinternes Schiedsgericht anzurufen. Es ist ihnen verwehrt, sich vor Abschluss des Schiedsverfahrens an die staatlichen Gerichte zu wenden, deren Verfahren Zeit raubend und kostspielig sind.
Herr Rechtsanwalt Maurer ist bestellter Schlichter beim Amtsgericht Böblingen und erfahren in der Schlichtung von Auseinandersetzungen. Durch die Schwerpunkttätigkeit des Vereins- und Sportrechts auch diesbezüglich erfahren. Eine Schlichtungsstunde kostet 200,00 Euro zuzüglich Spesen und Auslagen. Findet die Schlichtung in den Kanzleiräumen statt, kann eine Sondervereinbarung in Form einer Schiedsgerichtsvereinbarung getroffen werden. Manche Vereine haben Herrn Rechtsanwalt Maurer schon in ihrer Schiedsgerichtsordnung als oberstes Schlichtungsorgan des Ehrengerichts nach Rücksprache generell als Schiedsgerichtsinstanz bestellt.
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