Akademie der Berufsbildung

09 Juni, 2005

Neue Pfändungsgrenzen beachten!

Der Gesetzgeber hat wieder einmal - wenn auch viel zu spät - reagiert.
Bei einem Netto-Monatslohn von mehr als 990,00 bis 999,99 sind zunächst 3,40 Euro pfändbar.
(keine Unterhaltspflicht). Bei Unterhaltspflicht einer nicht berufstätigen Ehefrau und 2 Kinder (in Steuerkarte eingetragen) fängt die Möglichkeit einer Pfändung bei 1770,00 Euro mit 0,29 Euro an.
Die Pfändungstabellen finden Sie unter http://www.famrb.de/pfaendungstabellen_2005.pdf

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