Akademie der Berufsbildung

25 April, 2005

Regelbträge für den Kindesunterhalt angehoben!

Neue Regelbeträge für den Kindesunterhalt Die Vierte Verordnung zur Änderung der Regelbetrag-Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt verkündet. Die neuen Regelbeträge gelten ab dem 01.07.2005. Die Regelbeträge sind ein wichtiger Maßstab für die Unterhaltsverpflichtung von Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern, mit denen sie nicht in einem Haushalt zusammenleben. Die Regelbeträge sind nicht mit den tatsächlich geschuldeten Unterhaltsbeträgen identisch, liegen aber der Düsseldorfer und der Berliner Tabelle zugrunde. Sie sind deshalb in der Praxis ein wichtiger Anhaltspunkt für Höhe des Kindesunterhalts. Die Regelbeträge sind außerdem Grundlage für die Fortschreibung dynamischer Unterhaltstitel und die Höhe des Unterhaltsvorschusses nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Das Bundesministerium der Justiz passt die Regelbeträge entsprechend der Entwicklung des durchschnittlich verfügbaren Arbeitsentgelts alle zwei Jahre an (§ 1612a BGB).Ab dem 1. Juli 2005 gelten folgende Beträge:1. Altersstufe (bis zur Vollendung des 6. Lebensjahrs) Alte Bundesländer: 204 € (bisher 199 €) Neue Bundesländer: 188 € (bisher 183 €)2. Altersstufe (vom 7. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs) Alte Bundesländer: 247 € (bisher 241 €) Neue Bundesländer: 228 € (bisher 222 €) 3. Altersstufe (ab dem 13. Lebensjahr) Alte Bundesländer: 291 € (bisher 284 €) Neue Bundesländer: 269 € (bisher 262 €)Insgesamt handelt es sich um eine moderate Steigerung, die mit der Steigerung der Verbraucherpreise in diesem Zeitraum vergleichbar ist. Die Anpassung wird damit dem gestiegenen Bedarf der Kinder gerecht und führt zu einer angemessenen Erhöhung, ohne die unterhaltspflichtigen Eltern zu überfordern. Pressemitteilung des BMJ v. 20.04.2005

24 April, 2005

Ausbildungsplatz

Biete für Abiturient/in oder Realschüler/in ab 1. 8.2005 Ausbildungsplatz zur Rechtsanwaltsfachangestellte/n. Schriftliche Bewerbungsunterlagen mit Bild an Rechtsanwaltskanzlei Wolfgang Maurer Bahnhofstr. 15 in 71083 Herrenberg. Bevorzugt werden bei Einstellungseignung Handballspielerinnen, die in der Region südlich von Stuttgart leistungsbezogen (ab Regionalliga) sich einem Verein nach Wahl des Ausbilders anschließen wollen. Wohnung kann vermittelt werden.

20 April, 2005

2,02 Promille Alkohol auf dem Fahrrad - Pappe weg!

Wer betrunken Fahrrad fährt, riskiert nicht nur seinen Autoführerschein. Die Straßenverkehrsbehörden dürfen „blauen Radlern“ sogar das Radfahren verbieten. Das Verwaltungsgericht Neustadt wies in einem aktuellen Beschluss den Eilantrag eines Studenten gegen die Entscheidung einer Straßenverkehrsbehörde zurück (Az. 3 L 372/05.NW).Mit 2,02 Promille Alkohol im Blut war der radelnde Student erwischt worden. Nach Auswertung des medizinisch-psychologischen Gutachtens – dem so genannten Idiotentest – teilte ihm die Straßenverkehrsbehörde mit: „Sie sind nicht nur zum Autofahren ungeeignet, sondern auch zum Rad fahren.“ Der Student wollte verständlicherweise in Zukunft aber nicht nur per pedes unterwegs sein. Doch die Neustädter Verwaltungsrichter entschieden, dass die Maßnahmen der Behörde wegen des für den Studenten negativen Gutachtens nicht zu beanstanden sind. Ein medizinisch-psychologisches Gutachten kann ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille verlangt werden, und das gilt auch für Radfahrer.

17 April, 2005

Scheidungskosten minimieren!

Leider gehen immer mehr Ehen in die Brüche. Die Betroffenen Paare nutzen jedoch oft nicht die Chance, die Kosten zu minimieren. Durch ein Schlichtungsverfahren können streitige Punkte vor den Gang zum Notar oder zum Rechtsanwalt ausser Streit gebracht werden. Dadurch ersparen sich die Scheidungspaare erhebliche Prozess- und Anwaltskosten. Als Schlichter vereinbare ich mit Ihnen zusammen eine Honorar- und Schlichtungsvereinbarung. Die Scheidungskosten können dann evt. über die Erstattung durch Prozesskostenhilfe, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, bis auf 50,00 Euro z. B. reduziert werden.

15 April, 2005

Haftung des Vorsitzenden eines Vereins

Nach der BFH Rechtsprechung vom 2003-03-13 ist dann eine Haftung des 1. Vorsitzenden eines eingetragenen Vereins für Steuerschulden gegeben, wenn der Verein die Umsatzsteuer erhält und der 1. Vorsitzende die Umsatzsteuerschuld ans Finanzamt bewusst nicht erklärt und abführt.

Effe wurde nicht geglaubt! Verloren in 2. Instanz

* "Einen schönen Abend noch!" Effenberg sagte vor Gericht aus, zwei Polizisten nach einerVerkehrskontrolle nur einen "schönen Abend noch" gewünscht zu haben. DiePolizisten haben etwas anderes verstanden. Auch in der Berufung glaubtedas Gericht ihnen. Mehr unter "Vor Gericht".

Mein juristischer Webblogg ist eröffnet

Hier veröffentliche ich rechtliche News, Hinweise zu meinen veröffentlichten Artikel und Meinungen. Ich würde mich freuen, wenn Sie diesen Blogg für wertvolle Diskussionen nützen.

Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Maurer