FG Münster ; Urteil vom 16.12.2005 (Aktenzeichen:
11 K 1328/05 E
Zur Besteuerung türkischer Lizenzfußballspieler im Inland:
Die Anwendbarkeit des Art. 17 Abs. 3 DBA-Türkei setzt nicht voraus, dass die in der Türkei als gemeinnützig anerkannte Person zugleich die Voraussetzungen der §§ 51 ff. AO 1977 erfüllt. - § 50 d Abs. 1 Satz 10 EStG ist anwendbar, wenn der Nachforderungsbescheid nach dem 31.12.2001 ergeht; unerheblich ist, wann die betreffende Steuer entstanden ist. (aus dem Leitsatz).
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