Akademie der Berufsbildung

14 Januar, 2007

FG Münster ; Urteil vom 16.12.2005 (Aktenzeichen:

11 K 1328/05 E

Zur Besteuerung türkischer Lizenzfußballspieler im Inland:

Die Anwendbarkeit des Art. 17 Abs. 3 DBA-Türkei setzt nicht voraus, dass die in der Türkei als gemeinnützig anerkannte Person zugleich die Voraussetzungen der §§ 51 ff. AO 1977 erfüllt. - § 50 d Abs. 1 Satz 10 EStG ist anwendbar, wenn der Nachforderungsbescheid nach dem 31.12.2001 ergeht; unerheblich ist, wann die betreffende Steuer entstanden ist. (aus dem Leitsatz).

0 Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Abonnieren Kommentare zum Post [Atom]



<< Startseite