Akademie der Berufsbildung

31 Mai, 2005

Handball-Bundesliga - Lizenzentzug - Gesetzlich zulässig?

Clubs wollen klagen
Einen Tag nach der Lizenzverweigerung für ein Trio mit Europapokalsieger TuSEM Essen an der Spitze haben die drei Clubs der Handball-Bundesliga den Kampf um die Spielgenehmigung mit allen juristischen Mitteln angekündigt. "Das ist man der Sache schuldig", verkündete Essens Manager Klaus Schorn. Dem Revier-Verein war ebenso wie der SG Wallau-Massenheim und Absteiger SV Post Schwerin sowie den Zweitligisten Reinickendorfer Füchse Berlin, SG Werratal 92 und SG Willstätt/Schutterwald die Zulassung für die Saison 2005/2006 verweigert worden. "Wir sind nach wie vor fest davon überzeugt, dass uns die Lizenz zusteht. Das Spiel ist erst zu Ende, wenn der Schiedsrichter abgepfiffen hat. Wir sind noch in der Verlängerung", betonte der Sprecher der neu gegründeten Sportbetriebs-GmbH, Ralf Jahncke, für die SG Wallau-Massenheim. "Wir werden aber mit allen Möglichkeiten für den Erhalt des Bundesliga-Handballs beim SV Post Schwerin kämpfen", erklärte Vereinspräsident Peter Rauch für Post Schwerin. Sollten die binnen einer Woche einzureichenden Beschwerden beim HBL-Vorstand und auch die anschließend mögliche Anrufung des Ständigen Sportgerichts des Deutschen Handball-Bundes erfolglos bleiben, steigen die betroffenen Vereine in die Regionalliga ab. Bis 30. Juni sollen alle Entscheidungen endgültig getroffen sein. Der frühere Liga-Vorsitzende Heinz Jacobsen hält den Zeitpunkt der Lizenzvergabe vier Tage vor dem Meisterschaftsentscheid für unglücklich. "Ich hoffe nicht, dass das sportliche Wochenende von diesen Dingen überlagert wird", sagte der Kieler. "Das ist ein Imageschaden für die Bundesliga. Die Liga ist auf einem richtigen Weg, weil sie dieses Lizenzierungsverfahren hat und auch entsprechend anwendet." Mit der schmerzhaften "Selbstreinigung" setzt die Handball-Bundesliga ein Zeichen für mehr Glaubwürdigkeit und Seriosität. "Das ist klar. Die Handball-Bundesliga wurde gegründet, um frühere Defizite zu beheben", erklärte Schorn. Er erinnerte an den Fall des deutschen Rekordmeisters VfL Gummersbach, der im Jahr 2000 nach der Lizenzverweigerung durch die Bundesliga die Spielgenehmigung durch das DHB-Präsidium erhalten hatte. "Früher gab es einmal eine Lex Gummersbach. Das möchte ich nicht. Ich möchte keine Lex Essen haben", stellte Schorn klar. Stattdessen fordert er trotz sportlicher Rivalität einen größeren Zusammenhalt der Clubs. "Unser größter Gegner sind der Fußball und die anderen Sportarten. Es geht um Marktanteile, denn jeder Sponsor kann die Mark nur einmal ausgeben. Um eine Pleiteliga zu verhindern, müssen wir mehr zusammenrücken. Es geht um faire und saubere Solidarität, aber nicht um Stützen, was nicht zu halten ist", sagte der Essener Manager. Während Schorn erst die schriftliche Begründung der HBL für die Entscheidung abwarten will, haben Wallau und Schwerin ihren Kampf um die Lizenz im Nachgang bereits aufgenommen. So schnell wie möglich soll der Einspruch an den HBL-Vorstand gehen. Sollte es im Einspruchsverfahren keine Änderung geben, wollen die Wallauer das Schiedsgericht anrufen. Für den Fall, dass auch dieses den Wallauer Argumenten nicht folgt, schließt Jahncke den Gang vor ein ordentliches Gericht nicht aus. "Wir sind fest entschlossen, um die Lizenz zu kämpfen", sagte der Gesellschafter-Sprecher. Zwar erkennen die Vereine im Lizenzierungsverfahren das Schiedsgericht als letzte Instanz an, doch sieht Jahncke Ansatzpunkte, davon abzurücken.
(aus www.ntv.de /news)

27 Mai, 2005

Schiedsvereinbarung

Schiedsvereinbarung
Durch eine Schiedsvereinbarung in der Satzung werden die Streitparteien (Mitglieder und/oder Vereinsorgane) bei Vereinszerwürfnissen gezwungen, zunächst ein vereinsinternes Schiedsgericht anzurufen. Es ist ihnen verwehrt, sich vor Abschluss des Schiedsverfahrens an die staatlichen Gerichte zu wenden, deren Verfahren Zeit raubend und kostspielig sind.

Herr Rechtsanwalt Maurer ist bestellter Schlichter beim Amtsgericht Böblingen und erfahren in der Schlichtung von Auseinandersetzungen. Durch die Schwerpunkttätigkeit des Vereins- und Sportrechts auch diesbezüglich erfahren. Eine Schlichtungsstunde kostet 200,00 Euro zuzüglich Spesen und Auslagen. Findet die Schlichtung in den Kanzleiräumen statt, kann eine Sondervereinbarung in Form einer Schiedsgerichtsvereinbarung getroffen werden. Manche Vereine haben Herrn Rechtsanwalt Maurer schon in ihrer Schiedsgerichtsordnung als oberstes Schlichtungsorgan des Ehrengerichts nach Rücksprache generell als Schiedsgerichtsinstanz bestellt.

20 Mai, 2005

Chatstunde mit Rechtsanwalt Wolfgang Maurer

Am 3. Juni 2005 starte ich mit einem Versuch, mit Ihnen - werte Sportfreunde - in Kontakt zu kommen. Zwischen 19.00 Uhr und 20.00 Uhr stehe ich Ihnen im Chatraum unserer Kanzlei zur Diskussion zur Verfügung. Ich beantworte alle Fragen zu den Themen Sport- und Vereinsrecht, Vereinssteuerrecht und Vereinsarbeitsrecht. Falls ich eine Anwort Ihnen nicht adhoc geben kann, erhalten Sie eine Auskunft per E-mail innerhalb von 5 Werktagen. Ich denke aber, daß ich Ihre Fragen, soweit sie nicht sportartspezifisch sind, beantworten kann. Versuchen Sie es doch und chatten Sie mit. Sie erreichen den Chatraum unter

http://www.kanzleimaurer.de/html/disclaimer.html (auf der Seite ganz unten)

Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Maurer