Welche Versicherungen brauchen Vereine?
Rechtsschutz-Versicherung
Der Verein muss wissen, welche Risiken er in einem eventuellen Rechtsstreit eingeht. Betreibt er ein Fitness-Studio, ist die Gefahr, in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden, größer, als bei einem familiär ablaufenden Vereinsleben eines Kegelvereins. Wenn jedoch die Vereinskultur dies gebietet, da unterschiedliche Meinungen aufeinander stoßen, kann auch für ein kleiner Verein, eine Rechtsschutzversicherung nützlich sein.
Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Für schuldhaft verursachte Schäden haftet nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch jeder Verein mit seinem gesamten Vermögen. Reicht das Vermögen des Vereins nicht, wird häufig versucht, auch gegen den Vorstand vorzugehen. Diese Versicherung schützt auch die Vermögen der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder. Einen Verein zu führen ohne Haftpflichtversicherung, kann niemandem geraten werden.
Gruppenunfallversicherung
Versicherungsschutz besteht in der Regel, wenn der Versicherte während der Wirksamkeit des Vertrages unfreiwillig eine von außen auf seinen Körper einwirkende Gesundheitsschädigung erleidet. Versicherbare Gefahren: Unfalltod, Invalidität, Krankenhaus-Tagegeld / Genesungsgeld, Kosmetische Operation, Bergungskosten. Es können üblicherweise alle Vereinsmitglieder oder ein fest umschriebener Personenkreis versichert werden. Voraussetzung für eine Gruppenunfall-Versicherung: Es müssen mindestens drei Personen versichert werden. Bei Auswärtsspielen und Trainingslagern ist diese Versicherung für die Gefahren des „Unfallalltags“ nützlich. Allerdings dürften die meisten Fälle dieser Art über die Sportverbände abgesichert sein oder über den privaten Unfallschutz der Mitglieder bereits versichert sein. Auch wenn hier Mitglieder doppelt versichert sind, schadet dies meist nicht, da hier keine Versicherung die andere ausschließt. Aber der Blick in die Versicherungspolicen schadet in keinem Fall; vielleicht ist der Teufel im Detail.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Haben Sie im Verein Angestellte oder tätige Mitglieder, die sie schwer einschätzen können, ob diese in Ihrem wohlverstandenen Interesse des Vereins handeln, wäre eine solche Versicherung weiter zu empfehlen.Sie sind als Vorstand, Geschäftsführer oder Mitarbeiter in einem Verein bzw. Vereinsorgan tätig. Je nach der Art des Vereins üben Sie vielfältige Tätigkeiten aus. Sie beraten, geben Auskünfte oder vertreten den Verein. Bei der Ausübung dieser Tätigkeiten können Sie Ihrem Verein oder einem Dritten versehentlich einen Vermögensschaden zufügen.Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ergänzt die allgemeine Haftpflichtversicherung. Sie tritt ein bei Eigenschäden (Vergessener Abruf von Zuschüssen oder Mitgliedsbeiträgen, Verjährung nicht beachtet u.ä.) oder Drittschäden (Regressnahme wg. fehlerhafter Spendenbescheinigung)
Veranstalter-Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung kann einen Schaden zwar nicht verhindern, schützt aber vor den finanziellen Folgen. Als Veranstalter tragen Sie und alle zur Durchführung und Überwachung der Veranstaltung eingesetzten Mitarbeiter und Hilfskräfte dafür Sorge, dass niemand zu Schaden kommt. Wird allerdings durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit einem anderen Schaden zugefügt, haften Sie als Veranstalter.Ist Ihr Verein regelmäßiger Veranstalter einer Kirbe, Halloween – Party oder von Turnieren, ist eine Veranstalter – Haftpflichtversicherung Pflicht! Wenn Sie keine Publikumsveranstaltungen durchführen, ist zwar eine Gefahr auch gegeben, diese ist aber kalkulierbarer, als wenn Sie Events mit über 500 Gästen veranstalten.