Elektronischer Reisepass ab 1.11.2005
Die Einführung des sog. ePasses beginnt am 01.11.2005
Die Bundesrepublik Deutschland führt am 01.11.2005 als einer der ersten EU-Mitgliedstaaten den elektronischen Reisepass - kurz ePass - mit Chip ein.
Ab dem Antragsdatum 01.11. erhalten Bürgerinnen und Bürger den ePass, der zusätzlich einen Chip mit dem gespeicherten Foto enthält. Die EU-Staaten haben die schrittweise Einführung der neuen Reisedokumente beschlossen.
In den Chips der neuen Reisepässe werden in der ersten Einführungsstufe zunächst die herkömmlichen Passdaten und das Lichtbild gespeichert, ab März 2007 werden in neuen Pässen zusätzlich die Fingerabdrücke digital erfasst. Die Daten sind lediglich auf dem Chip gespeichert, eine zentrale Speicherung der Daten wird es nicht geben. Bisher ausgegebene Reisepässe bleiben nach wie vor gültig.
Die hohen deutschen Standards sind in die EG-Verordnung zu den neuen Reisedokumenten und in die technischen Richtlinien eingeflossen. Die Konferenz der europäischen Datenschutzbeauftragten hat im September 2005 Bedingungen aufgestellt, die die neuen Reisepässe der Mitgliedstaaten erfüllen müssen, um dem europäischen Datenschutzrecht zu genügen.
Ein nachträgliches Verändern der Daten im Chip, ein Auslesen im Vorbeigehen oder heimliches Abhören der Datenübertragung zwischen Chip und Lesegerät wird durch kryptografische Mechanismen wie die elektronische Signatur und Verschlüsselung verhindert. Im Einklang mit der Forderung der europäischen Datenschutzbeauftragten legen die deutschen Rechtsnormen außerdem fest, dass ein Auslesen der biometrischen Daten nur durch die zuständigen Behörden erfolgen darf. Technisch wie rechtlich sind die biometrischen Daten damit abgesichert.
Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern v. 28.20.2005