Stefan Raab zu milde bestraft?
Die gegen Fernsehmoderator Stefan Raab verhängte Geldstrafe von 150.000 Euro wegen Beleidigung einer Mutter mit Schultüte ist der Staatsanwaltschaft zu niedrig. Gegen das entsprechende Urteil des Amtsgerichts München vom vergangenen Freitag legte die Behörde deshalb jetzt Berufung ein, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München I am Dienstag mitteilte. Zuvor hatte bereits die Verteidigung Berufung eingelegt.
Raab war verurteilt worden, weil er in seiner ProSieben-Sendung "TV total" eine Mutter als Drogendealerin verunglimpft hatte. Der Entertainer hatte Aufnahmen der Frau aus Frankfurt am Main bei der Einschulung ihrer Tochter mit einer Schultüte im Arm gezeigt und gesagt: "Unfassbar, oder? Die Dealer tarnen sich immer besser."
Dafür hatte ihn das Amtsgericht zu 30 Tagessätzen à 5000 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte 40 Tagessätze zu 5000 Euro, also 200.000 Euro Gesamtstrafe gefordert. Dagegen sah Raabs Verteidiger in dem Ausspruch keine Beleidigung, sondern eine karrikierende Äußerung im Rahmen zulässiger Satire. Wann es nun zur neuen Verhandlung vor dem Landgericht kommen wird, blieb zunächst offen. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft ging aber von einem Termin noch in diesem Jahr aus.
Man man auf den Ausgang gespannt sein!